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   BFH, 07.09.2001 - VI B 120/01   

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https://dejure.org/2001,11812
BFH, 07.09.2001 - VI B 120/01 (https://dejure.org/2001,11812)
BFH, Entscheidung vom 07.09.2001 - VI B 120/01 (https://dejure.org/2001,11812)
BFH, Entscheidung vom 07. September 2001 - VI B 120/01 (https://dejure.org/2001,11812)
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Wird zitiert von ... (4)

  • BFH, 11.09.2008 - IV B 67/07

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde - Frist bei begehrter Änderung eines

    a) Soweit die Klägerin rügt, das FG habe die Hinweispflicht gemäß § 76 Abs. 2 FGO, das Recht auf Gehör (Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes --GG--, § 96 Abs. 2 FGO) und auf ein faires Verfahren (vgl. dazu Kunig, in: v. Münch/Kunig, GGK, 5. Aufl., 2000, Rz 3b zu Art. 103, m.w.N.) dadurch verletzt, dass es sie nicht darauf hingewiesen habe, dass der Klageantrag richtigerweise auf Wiederaufnahme des Verfahrens (§ 134 FGO i.V.m. §§ 578, § 580 Nr. 7 Buchst. b der Zivilprozessordnung) hätte lauten müssen, fehlt insbesondere die Darlegung, aus welchem Grund für das FG Anlass zu einem solchen Hinweis bestand (vgl. dazu BFH-Beschlüsse vom 18. März 2003 I B 98/02, BFH/NV 2003, 1191, und vom 7. September 2001 VI B 120/01, BFH/NV 2002, 208).
  • BFH, 10.10.2008 - IV B 132/07

    Schlüssige Rüge von Verfahrensmängeln - Verletzung der Sachaufklärungspflicht und

    Soweit die Klägerin rügt, das FG habe seine Hinweispflicht gemäß § 76 Abs. 2 FGO dadurch verletzt, dass es die Klägerin nicht darauf hingewiesen habe, dass es den "Sachverhaltsteil, der auf eine Betriebsaufgabe hindeute", noch nicht für hinreichend aufgeklärt halte und sie nicht "zu einer genaueren Aufdeckung der Aktivitäten der Gesellschaft nach dem 31.12.1998" angehalten habe, fehlt --unbeschadet des oben Dargelegten-- insbesondere der Vortrag, aus welchem Grund für das FG Anlass bestand, der --fachkundig vertretenen-- Klägerin solche Hinweise zu erteilen (vgl. dazu BFH-Beschlüsse vom 18. März 2003 I B 98/02, BFH/NV 2003, 1191, und vom 7. September 2001 VI B 120/01, BFH/NV 2002, 208).
  • BFH, 18.03.2003 - I B 98/02

    Übergehen von Beweisanträgen; Verfahrensmangel

    Ferner ist darzulegen, aus welchem Grund ein Anlass zu dem Hinweis des Gerichts bestanden hat (BFH-Beschluss vom 7. September 2001 VI B 120/01, BFH/NV 2002, 208).
  • BFH, 23.04.2003 - I B 212/02

    Aufnahme einer vorläufigen Aufzeichnung einer Zeugenaussage mit einem

    Der Kläger hätte zusätzlich darlegen müssen, was er aufgrund des von ihm für geboten erachteten Hinweises des FG noch vorgetragen hätte (s. BFH-Beschluss vom 7. September 2001 VI B 120/01, BFH/NV 2002, 208; Gräber/Ruban, a.a.O., § 120 Rz. 71).
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